Welche Pflichten haben wir? Und was hat eine Pflichtverletzung für Konsequenzen?

Diesen Fragen gingen Studentinnen und Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Projektes nach

Am ersten Projekttag untersuchten die Studierenden den umfangreichen Pflichtenkatalog aus zahlreichen Vorschriften des Beamtenrechts und den Begriff des Dienstvergehens. Anhand von Beispielsfällen erarbeiteten sie anschließend die schwierige Bemessung von Disziplinarmaßnahmen und hatten sich dabei zwischen Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Dienst zu entscheiden.

Der zweite Projekttag wurde geprägt durch die Teilnahme an Verhandlungen der Bundesdisziplinarkammer beim Verwaltungsgericht in Trier. Die mündlichen Verhandlungen riefen einerseits durch die Inhalte der Klageverfahren mit den jeweils vorgeworfenen Pflichtverletzungen und andererseits durch das Erleben der formellen Abläufe bei Gericht und die Art der richterlichen Verhandlungsführung besonderes Interesse bei den Studierenden hervor. Zwischen den Verhandlungen nahm sich der Richter am Verwaltungsgericht H. Stefan Jakobs noch Zeit für Fragen der Studierenden.

Anschließend bedankten sich die Studierenden und der begleitende Dozent Thomas Hartmann bei dem Vorsitzenden der Bundesdisziplinarkammer H. Uwe Goergen für die freundliche Aufnahme und die gute Zusammenarbeit.

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