Gremien der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz
Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz gibt es folgende Gremien:
- Rat
- Kuratorium
Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Gremien sind im Verwaltungsfachhochschulgesetz (VFHG) geregelt:
Rat (§ 5 VFHG)
- Der Rat berät über die wichtigen Angelegenheiten der Hochschule und kann insoweit Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten
- Der Rat beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Regelungen nach § 2 Abs. 3 und 4 und die Studienpläne.
- Der Rat ist ferner zu hören zu
- Fragen des Lehr- und Studienbetriebes von grundsätzlicher Bedeutung
- Fragen von fachbereichsübergreifender Bedeutung
- den Entwürfen der einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
des Landes
- der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen
- der Übertragung weiterer Aufgaben auf die Hochschule
- der Bestellung der Lehrkräfte der Hochschule
Kuratorium (§ 15 VFHG)
Das Kuratorium hat die Aufgabe
- die Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen,
- die Verbindung der Hochschule zur Verwaltungspraxis und zu anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern,
- Vorschläge für die weitere Entwicklung der Hochschule zu unterbreiten,
- den Jahresbericht des Direktors entgegenzunehmen.
Studierendenvertretung (§ 13 Abs. 5 VFHG)
Neben den genannten Organen ist eine Studierendenvertretung gebildet worden.
Die Aufgabe der Studierendenvertretung ist die Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden.