Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz zu Besuch im Bundesamt für Justiz in Bonn

Im Rahmen ihres Wahlstudienmoduls „Unterhaltsregress im Jugend-/Sozialamt“ informierten sich interessierte Studierende der HöV mit ihrem Dozenten Maximini über die Aufgaben der Bundesbehörde und die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.

Bleiben Unterhaltszahlungen aus, leiden vor allem die Kinder. Hier springt der Staat ein: Als finanzielle Hilfen gewährt das Jugendamt der Kreis- oder Stadtverwaltung den Unterhaltsvorschuss. Seit dem 01.07.2017 wird der Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt und auch Kinder ab einem Alter von 12 Jahren können die Sozialleistung nun erhalten. Leistungsberechtigt sind aktuell rund 780.000 Kinder, fast 370.000 mehr als vor der Gesetzesreform. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im letzten Jahr bei rund 2,1 Milliarden EUR und werden zu 40 % vom Bund und zu jeweils 30 % vom Land und den Kommunen getragen.     

Neben der finanziellen Unterstützung der Kinder obliegt den Jugendämtern auch die Geltendmachung der Rückzahlungspflicht gegen die eigentlich zur Unterhaltsleistung verpflichtete Person, in rund 90 Prozent der Fälle die Väter. 

Die unterhaltsrechtliche Heranziehung wird aber schwierig, wenn sich der Verpflichtete in einem anderen Staat aufhält. In Deutschland nimmt das Bundesamt für Justiz die Aufgabe einer zentralen Kontakt- und Anlaufstelle für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr wahr. Das dortige Referat „Auslandsunterhalt“ bearbeitet derzeit mehr als 14.000 Unterhaltsfälle mit Auslandsbezug und unterstützt auch die Jugendämter in Angelegenheiten der Aufenthaltsermittlung, der Überprüfung der Einkommensverhältnisse und letztendlich der Unterhaltsheranziehung nebst Vollstreckung.    

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