Das Grundgesetz verlangt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Daher ist es die Aufgabe der Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern. Wie eine individuelle Lebensführung trotz Beeinträchtigungen in wichtigen Lebensbereichen verwirklicht werden kann, war Gegenstand der Projekttage unter der Leitung von HöV-Dozent Jürgen Maximini.
Die Eingliederungshilfe ist Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Nach einem Impulsvortrag stellte Nathalie Kasten (Sozialplanung, Stadtverwaltung Koblenz) die kommunale Teilhabeplanung und aktuelle Projekte vor. Im Anschluss veranschaulichten Denise Schneider und Inga Köhler (Team Eingliederungshilfe, Stadtverwaltung Koblenz) anhand ausgewählter Praxisbeispiele die Herausforderungen und Möglichkeiten der Behindertenhilfe. Am Nachmittag waren Eva Schmitz und Stefan Zeidan als Experten zum Thema „Leben mit Behinderung“ zur Diskussion mit den Studierenden eingeladen.
Theoretisch vorbereitet besuchten die Studierenden am Folgetag die Rhein-Mosel-Werkstatt Koblenz. Unter dem Motto „Sichtwechsel durch Schichtwechsel“ erlebten sie gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung den Arbeitsalltag und probierten sich in der Schreinerei, der Konfektionierung, der Wäscherei und der Metallwerkstatt.
Neben einem Kenntniserwerb über das breite Dienstleistungs- und Produktionsangebot der Rhein-Mosel-Werkstatt wurde während des gemeinsamen Mittagessens klar, dass die Werkstattkantine nicht nur der Nahrungsaufnahme dient, sondern auch soziales Erlebnis sein kann. Wenn es gelingt, Arbeit an Menschen anzupassen, können Menschen mit Behinderung auch außerhalb der Werkstatt beschäftigt sein. Innovativen Arbeitgebern bieten Außenarbeitsplätze und Lohnkostenzuschüsse neue Möglichkeiten.