Projekt: „Kommunaler Finanzausgleich Rheinland-Pfalz in praktischer Anwendung“

Die verschiedenen Schlüsselzuweisungen nach dem Landesfinanzausgleichsgesetzes Rheinland-Pfalz (LFAG) standen im Mittelpunkt eines Projekts der Hochschule für öffentlichen Verwaltung Rheinland-Pfalz

Der verfassungsrechtlich niedergelegte Anspruch der rheinland-pfälzischen Kommunen auf einen Lasten- und Finanzausgleich verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zu sichern. Im Fokus steht dabei die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Erreichung und Wahrung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Das System des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) verfolgt zugleich die vertikale Ergänzung der originären Finanzquellen der Kommunen, die Abmilderung eines interkommunalen Wohlstandsgefälles durch Umverteilung sowie die Förderung landespolitischer Ziele.

20 Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz beschäftigten sich unter Leitung des Dozententeams Sebastian Hermann und Thomas Schäfer in Kleingruppen anhand realistischer so genannter „Rohfinanzdaten“ mit der Ermittlung der verschiedenen Schlüsselzuweisungen nach dem aktuellen Landesfinanzausgleichsgesetzes Rheinland-Pfalz (LFAG). Die Berechnungen waren dabei von der Ortsgemeinde- über die Verbandsgemeinde- bis zur Kreisebene hin zu kalkulieren. Eine besondere Herausforderung stellte dabei der Umgang mit der Schlüsselzuweisung C dar, die finanzkraftunabhängig die Soziallasten der kreisfreien Städte und Landkreise abfedert.

Einen weiteren Schwerpunkt des zweitägigen Projektes stellte die Kalkulation einer Kreisumlage mit der vorherigen Ermittlung der so genannten Umlagegrundlagen dar.

Mit den anhand der Berechnungen der einzelnen Schlüsselzuweisungen gewonnen Eindrücke und Kenntnissen erarbeitete abschließend eine der Gruppen den Anlass und die Notwendigkeit der zum 1. Januar 2023 höchstrichterlich veranlassten Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Die Präsentation der Gruppe endete in einer offenen Diskussion zum Reformbedarf aufgrund der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 (VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VGH N 14/19).

Die zum Projekt zunächst angedachte Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport bzw. dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz musste pandemiebedingt leider kurzfristig entfallen. Den dortigen Kollegen gilt trotzdem ein herzlicher Dank für die Unterstützung und die Vorbereitungen.

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