Mayener-Forum: Workshop zum neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Mit der Praxis im Dialog – Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis

Mit dem am 01.01.2020 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbessert die Bundesregierung die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der neue Begriff der Behinderung geht davon aus, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung nicht medizinisch isoliert als Defizit, sondern im Kontext mit einstellungs- und umweltbedingten Faktoren gesehen werden muss und alle wichtigen Lebensbereiche wie beispielsweise den der Mobilität oder der Selbstversorgung umfasst.


Aber wie kann die selbstbestimmte Partizipation eines Menschen mit Behinderung erreicht und wie können die hierzu erforderlichen Fachleistungen ermittelt werden?


Entsprechende Teilhabeplanungen erfordern zunächst die systematische Beschreibung einer Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf die Lebensbereiche mittels eines neuen Bedarfsermittlungsinstruments, welches die bio-psycho-sozialen Aspekte von Krankheitsfolgen ganzheitlich berücksichtigt. Verantwortlich für die Ermittlung dieses individuellen Teilhabebedarfs für die rund 37.000 eingliederungshilfeberechtigten Menschen in Rheinland-Pfalz sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.


Um einen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu leisten, konnte die Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem renommierten Sozialplanungsunternehmen transfer aus Wittlich rund 50 Mitarbeiter*innen aus Verwaltung und aus den Reihen der Leistungsanbieter zu einem Workshop zur personenzentrierten Bedarfsermittlung nebst kollegialem Erfahrungsaustausch in den Räumen der Rhein-Mosel Werkstatt für behinderte Menschen Koblenz begrüßen.  

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