Einblicke in das Jugendstrafverfahren am Amtsgericht Betzdorf

Gruppenfoto vor dem Amtsgericht Betzdorf: ganz links Direktorin Tanja Becher, Studierende des Wahlstudienfachs „Crossover SGB/BGB“ und Dozent Stefan Rankenhohn (3. v. r.).

Im Rahmen einer Exkursion besuchten Studierende der HöV RLP aus dem Wahlstudienfach „Crossover SGB/BGB“ das Amtsgericht Betzdorf, um sich über das Jugendstrafverfahren und dessen praktische Umsetzung zu informieren. Begleitet wurden sie von ihrem Dozenten Stefan Rankenhohn. Das Wahlstudienfach verknüpft Fragestellungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und zeigt, wie sozialrechtliche und zivilrechtliche Regelungen in der Verwaltungspraxis zusammenwirken. 

In Gesprächen mit der Direktorin des Amtsgerichts, Tanja Becher, sowie Kerstin Stahl und Ralf Kohlhaas vom Verein für Jugend- und Straffälligenhilfe „Die Brücke e.V.“ erhielten die Studierenden Einblicke in die Zusammenarbeit von Justiz, Jugendgerichtshilfe und Jugendhilfe. Dabei wurde insbesondere die Bedeutung der engen interdisziplinären Kooperation hervorgehoben, die in Betzdorf durch die räumliche Zusammenführung aller beteiligten Stellen unter einem Dach begünstigt wird.

Die enge Abstimmung ermöglicht die zielgerichtete Umsetzung individueller Sanktionen wie Anti-Gewalt-Trainings, Suchtberatungen und weiterer erzieherischer Maßnahmen im Rahmen jugendgerichtlicher Entscheidungen.

Die Teilnehmenden zeigten sich dankbar für den offenen Austausch und die praxisnahen Einblicke in die tägliche Arbeit der beteiligten Institutionen.

Teilen

Zurück