Im Rahmen der Projekttage an der HöV erhielten Studierende die Möglichkeit, sich intensiv mit dem Disziplinarrecht als Teilgebiet des Beamtenrechts auseinanderzusetzen.
Am ersten Projekttag wurden die rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Anschließend vertieften die Teilnehmenden ihr Wissen durch die Bearbeitung praxisnaher Fallbeispiele. Dabei standen sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen eines Dienstvergehens als auch die Bemessungsgrundlagen für Disziplinarmaßnahmen im Fokus. Ein besonderes Highlight war die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier am zweiten Projekttag. Dies ermöglichte den Studierenden einen direkten Einblick in gerichtliche Verfahrensabläufe und die richterliche Verhandlungsführung. Im Anschluss nahm sich der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Uwe Goergen, viel Zeit, um den Studierenden interessante Einblicke in den Aufbau und die Aufgaben des Gerichts zu geben. Darüber hinaus erläuterte er die gerichtliche Prüfungsreihenfolge sowie die Maßstäbe der Urteilsfindung. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei auch den persönlichen Auswirkungen von Disziplinarmaßnahmen auf betroffene Beamtinnen und Beamte.
Zum Abschluss bedankten sich die Studierenden und ihr betreuender Dozent, Thomas Hartmann, herzlich bei Vizepräsident Uwe Goergen für die wertvollen Erkenntnisse und die eindrucksvolle Erfahrung.