Das Ansehen der Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung ist ein wichtiges Element für die Stabilität unseres demokratischen Rechtsstaates. Ein wichtiger Baustein für den Erhalt dieses Ansehens ist das Disziplinarrecht für die Beamtinnen und Beamten. Es hat eine Ordnungsfunktion und dient der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und der Integrität des Beamtentums. Mit diesem somit sehr wichtigen Teilgebiet des Beamtenrechts haben sich Studierende der HöV in dem zweitägigen Projekt „Praktisches Disziplinarrecht“ intensiv auseinandergesetzt.
Am ersten Projekttag wurden der grundlegende Begriff des Dienstvergehens sowie der Verlauf des behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens erarbeitet und an praktischen Fällen angewandt. Höhepunkt des Projekts war die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor der Landesdisziplinarkammer am Verwaltungsgericht Trier. Die mündlichen Verhandlungen wurden einerseits aufgrund der Inhalte der Klageverfahren mit den jeweils vorgeworfenen Pflichtverletzungen und andererseits durch das Erleben der formellen Abläufe bei Gericht und die Art der richterlichen Verhandlungsführung mit besonderem Interesse von den Studierenden verfolgt. Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Uwe Goergen und die Richterin am Verwaltungsgericht Julia Faatz nahmen sich darüber hinaus die Zeit, mit den Projekteilnehmenden über das Disziplinarrecht zu diskutieren und offene Fragen zu klären.
Die Studierenden und der Projektleiter Thomas Hartmann waren sich einig, dass dieser Besuch beim Verwaltungsgericht Trier eine sehr gute Ergänzung der zuvor in der Theorie erarbeiteten Inhalte war und einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen hat.