Inside HöV/ZVS – Im Gespräch mit Thomas Schäfer

Thomas Schäfer kennt die öffentliche Verwaltung aus vielen Perspektiven. Nach vielen Jahren in einer Verbandsgemeindeverwaltung und in der Kommunalabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz bringt er seine Erfahrungen heute in die Lehre an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz und der Zentralen Verwaltungsschule ein. Dort unterrichtet er insbesondere Kommunalverfassungsrecht und Finanzverfassungsrecht und begleitet Anwärterinnen und Anwärter in Studium und Ausbildung sowie Teilnehmende der Fort- und Weiterbildung auf ihrem Weg in verantwortungsvolle Funktionen. Er ist zudem an mehreren Fachpublikationen beteiligt, unter anderem am Lehrbuch „Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz für Studium, Ausbildung und Praxis“ aus der Mayener Schriftenreihe. Das Werk bereitet das Kommunalverfassungsrecht systematisch und praxisnah auf und greift typische Fragestellungen aus dem kommunalen Alltag auf.

Im Beitrag der Reihe Inside HöV/ZVS spricht er über seine Arbeit in der Lehre, zentrale Fragen des Kommunal- und Finanzverfassungsrechts und die Anforderungen, die sich daraus für Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz ergeben.

 

„Herr Schäfer, Sie waren viele Jahre in einer Verbandsgemeindeverwaltung tätig und später in der Kommunalabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport, bevor Sie an die HöV und ZVS gewechselt sind. Was hat Sie bewogen, diesen Schritt in die Lehre zu gehen und Ihre praktische Erfahrung künftig in Studium und Fortbildung einzubringen?"

Ich habe rund 17 Jahre in der Kommunalverwaltung und später sechs Jahre im rheinland-pfälzischen Innenministerium gearbeitet und dabei erlebt, wie stark rechtliche Entscheidungen den Handlungsspielraum von Kommunen prägen. Gleichzeitig habe ich gesehen, wie wichtig es ist, dass juristische Grundlagen nicht nur „formal richtig“, sondern auch praxisgerecht angewendet werden. 

Der Wechsel in die Lehre war für mich die Chance, diese Erfahrungen weiterzugeben und frühzeitig bei angehenden Verwaltungsfachkräften ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie Recht, Organisation und politische Steuerung zusammenwirken. Besonders reizvoll ist für mich, Studierende und Lehrgangsteilnehmende dabei zu begleiten, Sicherheit im Umgang mit komplexen Rechtsfragen zu gewinnen. Bevor ich 2017 hauptberuflich in die Lehre wechselte, begleitete ich diesen Bereich bereits seit 2010 nebenberuflich als Lehrbeauftragter.

 

„Sie lehren Finanzverfassungsrecht und Kommunalverfassungsrecht. Welche fachlichen Schwerpunkte setzen Sie in Ihren Veranstaltungen und welche Kompetenzen sollen Studierende und Lehrgangsteilnehmende aus Ihrer Sicht mitbringen, wenn sie später in Kommunalverwaltungen oder Landesbehörden Verantwortung übernehmen?"

Im Kommunalverfassungsrecht lege ich großen Wert auf das Zusammenspiel von Rat, Verwaltungsspitze und Verwaltung sowie auf Fragen der Zuständigkeit, Verantwortung und Kontrolle. Nahezu jede kommunale Aufgabe berührt diese Grundlagen, etwa wenn es darum geht, wer rechtlich zuständig ist, wie Entscheidungen vorbereitet werden und welche Verfahrensregeln einzuhalten sind.

Im Finanzverfassungsrecht stehen gesamtstaatlich das Zusammenspiel der Bundes- und Landesebene sowie den Kommunen im Fokus. Dabei geht es um eine effiziente Aufgaben-, Lasten- und Steuerverteilung im bundesstaatlichen Gefüge. Einer der Schwerpunkte liegt auf dem rheinland-pfälzischen kommunalen Finanzausgleich.
Wichtig ist mir, dass Studierende und Lehrgangsteilnehmende nicht nur Normen kennen, sondern diese einordnen und anwenden können. Sie sollen lernen, rechtssichere Entscheidungen zu treffen, diese nachvollziehbar zu begründen und dabei auch die politischen und organisatorischen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten.

 

„In verschiedenen Lehrveranstaltungen arbeiten Sie mit konkreten Fällen aus dem kommunalen Kontext, zum Beispiel mit der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Welche Beispiele aus solchen Projekten zeigen für Sie besonders anschaulich, welchen Nutzen die Zusammenarbeit zwischen HöV RLP und Kommunalverwaltungen für beide Seiten hat?"

Die fachlichen Schwerpunkte, über die wir eben gesprochen haben, greife ich in diesen Projekten ganz bewusst wieder auf. Anhand konkreter Fälle aus Kommunalverwaltungen lernen Studierende, wie komplex kommunale Entscheidungsprozesse sein können. Umgekehrt profitieren Kommunen von einer wissenschaftlich fundierten Analyse und von neuen Perspektiven.

Solche Projekte verdeutlichen, dass Hochschule und Verwaltung keine getrennten Welten sind, sondern voneinander lernen können; oder mit anderen Worten „Was wäre die Theorie ohne die Praxis?“.

 

„Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen haben Sie das in der Mayener Schriftenreihe erschienene Lehrbuch „Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz für Studium, Ausbildung und Praxis“ konzipiert, das inzwischen in aktualisierter Auflage vorliegt. Welche Lücke wollten Sie mit diesem Werk schließen und wie unterstützt es Verwaltungen ganz konkret bei Entscheidungen im kommunalen Alltag?"

Auch wenn das Kommunalverfassungsrecht die Lebensverhältnisse eines jeden Einzelnen in hoher Intensität betrifft, empfinden es viele Studierende als schwer zugängliche Materie. Auf der kommunalen Ebene zeigt sich Demokratie besonders unmittelbar im täglichen Verwaltungshandeln, weshalb ein klarer und verlässlicher Rechtsrahmen unverzichtbar ist.

In der Praxis fehlte aus unserer Sicht ein Werk, das das Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz systematisch, verständlich und zugleich anwendungsorientiert darstellt. Das Lehrbuch soll genau diese Brücke schlagen. Zugleich haben wir für die Studierenden der Fallbearbeitung einen breiten Raum gegeben.

Es unterstützt auch Verwaltungen und das Ehrenamt ganz konkret, indem es typische Problemstellungen aufgreift, Entscheidungsoptionen aufzeigt und rechtliche Konsequenzen transparent macht. Für Studium und Ausbildung bietet es eine klare Struktur, für die Praxis eine verlässliche Orientierung.

 

„Wenn Sie auf die nächsten Jahre blicken, welche Entwicklungen im Kommunalrecht und im Bereich der öffentlichen Finanzen werden die Arbeit in den Verwaltungen in Rheinland-Pfalz besonders verändern und welche Fähigkeiten muss die HöV RLP diesbezüglich verstärkt vermitteln, damit Nachwuchskräfte gut darauf vorbereitet sind?"

Ich erwarte, dass finanzielle Restriktionen, steigende rechtliche Anforderungen und der Bedarf an interkommunaler Zusammenarbeit weiter zunehmen. Gleichzeitig wächst aus meiner Sicht der Anspruch an Transparenz und rechtssichere Entscheidungsfindung. Die öffentliche Verwaltung steht als Dienstleister meines Erachtens vor grundlegenden Reformen

Die HöV sollte meines Erachtens daher verstärkt Kompetenzen in rechtlicher Analyse, finanzieller Steuerung und vernetztem Denken vermitteln. Nachwuchskräfte müssen lernen, komplexe Sachverhalte strukturiert zu bewerten und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Des Weiteren müssen die jungen Menschen auf eine zunehmend digitalisierte Gesellschaft und Verwaltung vorbereitet werden; auch muss das Bewusstsein über Chancen und Risiken im Umgang mit künstlicher Intelligenz geweitet werden.

 

„Sie sind neben Ihrem Lehrauftrag zudem einer der Praxisbeauftragten an der HöV und ZVS und damit eine wichtige Schnittstelle zwischen Hochschule und Verwaltungen. Mit welchen Erwartungen kommen Ausbildungsbehörden und Kommunen besonders häufig auf Sie zu und wie fließen diese Rückmeldungen in Studium und Fortbildungsangebote ein?"

Häufig geht es um sehr praktische Fragen: Wie gelingt ein gutes Onboarding in den Ausbildungsbehörden? Welche Rahmenbedingungen brauchen Studierende und Lehrgangsteilnehmende, damit sie gut ankommen, sinnvolle Aufgaben übernehmen und zugleich Zeit für Lernen und Prüfungsvorbereitung behalten? Auch die Gestaltung von Gastausbildungen spielt eine Rolle, etwa wie Einblicke in andere Aufgabenfelder ermöglicht werden können, ohne dass dies als zusätzliche Belastung empfunden wird. Daneben fragen Ausbildungsbehörden immer wieder, welche Kompetenzen Nachwuchskräfte heute wirklich mitbringen sollten und wo im Verwaltungsalltag Unsicherheiten bestehen, etwa bei rechtlichen oder sonstigen Themenfeldern der öffentlichen Verwaltung.

Diese Rückmeldungen fließen unmittelbar in die Ausgestaltung von Lehrveranstaltungen und Fortbildungsangeboten ein. Ziel ist es, Inhalte nicht abstrakt zu vermitteln, sondern an typischen Entscheidungssituationen exemplarisch auszurichten, mit denen Verwaltungen tatsächlich konfrontiert sind. So bleibt das Studium eng mit der Praxis verzahnt.

 

„Zum Abschluss noch eine persönliche Frage. Was möchten Sie denjenigen mit auf den Weg geben, die heute in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden Verantwortung tragen oder sich darauf vorbereiten und welche Rolle kann eine fundierte Aus- und Fortbildung dabei aus Ihrer Sicht spielen?"

Staat, Rechtsrahmen und Verwaltung sind kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für gesellschaftliches Zusammenleben, Rechtsstaat und Demokratie; auch wenn wir meines Erachtens vor notwendigen grundlegenden Reformen stehen. Wer Verantwortung trägt, sollte bereit sein, sich kontinuierlich fortzubilden, Mut zu haben und rechtliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen aktiv zu begleiten.

Eine fundierte Aus- und Fortbildung schafft die nötige Sicherheit, um auch in schwierigen Situationen als Staat handlungsfähig und verlässlich zu bleiben. Die HöV und ZVS können dabei ein verlässlicher Partner sein – für den Einstieg in den Beruf ebenso wie für die Weiterentwicklung im Laufe der beruflichen Praxis.

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