Ralf Schmorleiz ist Dozent für Kommunalrecht und Öffentliches Dienstrecht. Seine langjährige Erfahrung in der Landes- und Kommunalverwaltung und seine Tätigkeit als Referent, u. a. bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz und dem Kommunalen Studieninstitut Koblenz, prägen eine ausgeprägt praxisnahe Lehre. In Seminaren wie „Das Ratsmitglied am Sitzungstisch“ und „Laufbahnrecht Rheinland-Pfalz“ verbindet er rechtliche Grundlagen mit konkreten Verwaltungssituationen und bereitet Studierende sowie Lehrgangsteilnehmende auf künftige Führungs- und Gestaltungsaufgaben vor. Darüber hinaus wirkt er in der Redaktion der juristischen Fachzeitschrift DVP (Deutsche Verwaltungspraxis) im Maximilian Verlag Hamburg mit.
Herr Schmorleiz, welche fachlichen Schwerpunkte setzen Sie in Ihrer Lehre an der HöV/ZVS?
Zu meinen fachlichen Schwerpunkten gehören das Kommunalrecht, das öffentliche Dienstrecht (Beamtenrecht / Besoldungsrecht / Versorgungsrecht und Arbeits- und Tarifrecht) sowie das Wahlrecht. Gerne vernetzte ich diese Rechtsgebiete in meinen Lehrveranstaltungen, weil die genannten Themen zahlreiche interessante Schnittstellen enthalten.
Welche aktuellen Entwicklungen im Kommunalrecht oder Öffentlichen Dienstrecht halten Sie für besonders bedeutsam?
Im Kommunalrecht und öffentlichen Dienstrecht beschäftigten mich aktuell viele Themen, wie wir die Grundwerte unserer Gesellschaft, nämlich die freiheitlich demokratische Grundordnung, wehrhaft verteidigen können. Ferner geht es im öffentlichen Dienstrecht um die Frage, mit welchen verbesserten und neuen Angeboten wir dem globalen Fachkräftemangel entgegentreten können.
Gibt es Themen, bei denen Sie in Fachkreisen oder der Praxis besonders oft nach Expertise gefragt werden?
Einen besonderen thematischen Schwerpunkt gibt es nicht. Es geht um Praxisfragen rund um alle Themenbereiche des Kommunalrechts und des öffentlichen Dienstrechts
Wie gelingt es Ihnen, Theorie und Praxis in Ihren Lehrveranstaltungen zu verbinden?
Zwischen Theorie und Praxis muss es eine wechselseitige Beziehung geben. Eine starke Vernetzung in die Landes- und Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz verdeutlicht, wo die Bedarfe im öffentlichen Dienst liegen. Diese werden dann aufgegriffen und in konkrete Aus- und Fortbildungsformate bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert für Studierende und Praktiker transformiert.
Können Sie ein Beispiel nennen, wie aktuelle Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen in Ihre Lehre einfließen?
Im Kommunalrecht kann ich die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme an Gemeinderats- und Kreistagssitzungen beispielhaft nennen. Der Landtag hat mit einer Änderung diese Möglichkeit eröffnet und dafür gesetzliche Regelungen geschaffen. Diese Änderung wird in der Lehre aufgegriffen und in Fortbildungsveranstaltungen vertieft und um organisatorische Themen rund um dieses Thema ergänzt.
Vor welchen zentralen Herausforderungen stehen Kommunen derzeit aus juristischer Sicht?
Die großen gesellschaftlichen Themen finden wir auch in den rheinland-pfälzischen Rathäusern: Fachkräftemangel, Klimawandel, Finanzdefizite, Digitalisierung sind hier nur beispielhaft zu nennen. In juristischer Hinsicht belasten immer höhere Prüfungsstandards. Damit verbunden sind dann auch komplexere Genehmigungsverfahren.
Welche Kompetenzen benötigen zukünftige Führungskräfte, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen?
Auch Führungskräfte können nicht alles wissen. Sie müssen jedoch die uneingeschränkte Motivation haben, es wissen zu wollen und sich auf neue Herausforderungen aktiv einzulassen. Eine lebenslange Weiterentwicklung und die tägliche Frage, was hat mich heute konkret weitergebracht, sind ganz wichtige Attribute, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen als Führungskraft entgegenzutreten.